
Novelty Steel ist ein erfahrener Hersteller von Rohrleitungen und Rohrspulen für Anwendungen mit Kohlenstoffstahl und Edelstahl.
Dieser Artikel enthält eine umfassende Liste von Tipps zur Rohrleitungs- und Rohrspulenfertigung in der Werkstatt und auf der Baustelle.
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
- Die Rohrleitungsfertigung ist gemäß den Normen, Vorschriften, Spezifikationen und besonderen Anforderungen des Projekts durchzuführen.
- Vorgefertigte Rohrspulen für die Montage müssen zu 100 % maßlich kontrolliert werden.
- Die allgemein zulässige Toleranz in der Rohrfertigung beträgt ±1,5 mm für Rohre bis 1,5 m Länge und ±3 mm für längere Rohre.
- Die maximale Winkelaweichung der Schraubenlöcher darf 1,5 mm bezogen auf den Schraubenlochkreis nicht überschreiten.
- Länge, Höhe und Breite fertiggestellter Rohrspulen müssen innerhalb der Grenzen für Straßentransport und Handhabung liegen, sofern vom Auftraggeber nicht anders gefordert.
- Alle Schweißnähte müssen visuell geprüft werden, um Kontur, Verstärkung, Einbrandkerben und andere Oberflächenfehler festzustellen.
2. Werkstattumgebung
- Eine ausreichend überdachte Werkstatt mit seitlicher Verkleidung ist unerlässlich, um Schweißarbeiten vor Wind und anderen Witterungseinflüssen zu schützen, die die Schweißqualität direkt beeinträchtigen.
- Wenn Röntgenprüfungen während der regulären Produktion geplant sind, muss der dafür vorgesehene Bereich in sicherer Entfernung zur Rohrspulenfertigung liegen, um die Prüfung ohne Unterbrechung der Produktion durchzuführen.
- Der Bereich, in dem Röntgenprüfungen durchgeführt werden, muss alle gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen der zuständigen Strahlenschutzbehörde erfüllen.
- Werkzeuge und Schleifscheiben mit Kohlenstoffstahlanteilen dürfen nicht für Edelstahl oder andere hochlegierte Stähle verwendet werden.
- Werkzeuge, die ausschließlich für die Bearbeitung von Edelstahlrohrleitungen und -komponenten vorgesehen sind, müssen getrennt aufbewahrt werden, um eine versehentliche Vermischung mit Werkzeugen aus der Kohlenstoffstahlbearbeitung zu vermeiden.
- Für Edelstahlrohrarbeiten ist ein eigener Bereich oder eine separate Werkstatt vorzusehen, in dem keine Kohlenstoffstahlbearbeitung stattfinden darf.
3. Beschichtung
- Rohrspulen müssen vor dem Verzinken einem Drucktest unterzogen werden.
- Verzinkte Rohrleitungen und Fittings ab NPS 80 (3″) sind als Flanschspulen zu fertigen und anschließend im Tauchverfahren zu verzinken.
- Edelstahlrohrleitungen dürfen nicht lackiert werden.
- Dichtflächen der Flansche müssen während der gesamten Oberflächenvorbereitung und Lackierung vor Beschädigungen und Farbrückständen geschützt werden.
- Rohrspulen müssen jederzeit identifizierbar bleiben, auch während der Oberflächenvorbereitung und des Lackiervorgangs.
- Nach dem Lackieren sind offene Rohrenden ordnungsgemäß zu schützen, um das Eindringen von Schmutz während der Lagerung zu vermeiden.
4. Verbindungen
- Eine Fasenbearbeitung ist nur bei Stumpfnähten erforderlich. Für Muffenschweiß- und Gewindeverbindungen reicht ein rechtwinkliger Schnitt aus.
- Die Endvorbereitung ist nur zulässig, wenn die Oberfläche ausreichend glatt und schlackenfrei ist.
- Ventilschäfte müssen vor Beginn der Schweißarbeiten vollständig geöffnet sein, um Verformungen des Ventilsitzes zu vermeiden.
- Gewindeverbindungen in Rohrleitungssystemen sind mit PTFE-Band oder Gewindedichtmittel auf dem Außengewinde zu versehen.
- Es ist sicherzustellen, dass bei Gewindeverbindungen gemäß ASME B 1.20.1 eine ausreichende Anzahl von Gewindegängen eingreift.
- Bei der Werkstattfertigung von Flanschspulen zur Verbindung mit bestehenden Rohrleitungen oder Geräten ist der Gegenflansch heften zu verschweißen. Zusätzlich ist eine Zugabe von 50–100 mm Rohrlänge vorzusehen, um mögliche Anpassungen beim Einbau vor Ort zu ermöglichen.
5. Biegen
- Rohre der Nennweite NPS 40 und kleiner dürfen nur gebogen werden, wenn dies in den Rohrleitungszeichnungen als Kaltbiegen vorgesehen ist.
- Sofern nicht anders angegeben, beträgt der Biegeradius im Mittelpunkt das Fünffache des Rohrnennmaßes.
- Stumpfnähte im Bogenbereich der Rohrbiegung sind nicht zulässig.
- Das Biegen darf die Rohrwandstärke nicht unter die durch die Auslegung geforderte Mindestwandstärke reduzieren.
- Bei Temperaturen unter 4 °C darf keine Biegung des Metalls erfolgen.
- Dorn und Matrize beim Biegen von Edelstahlrohren dürfen kein Zink enthalten.
- Bei geschweißten Rohren dürfen die Längsnähte nicht innerhalb eines Winkels von 30° zur Biegeebene gemessen von der Rohrmittelachse liegen.
- Die Abplattung oder Ovalität einer Biegung – also die Differenz zwischen größtem und kleinstem Durchmesser – darf 8 % des Außendurchmessers nicht überschreiten.
- Wanddickenreduzierungen dürfen bei einem Biegeradius bis zum Dreifachen des Rohrdurchmessers 20 % nicht überschreiten; bei Biegeradien ab dem Fünffachen sind maximal 10 % zulässig.
6. Vorwärmung
- Der zuständige Ingenieur/Vorgesetzte muss sicherstellen, dass die vorgeschriebene Vorwärmung an der Schweißverbindung erfolgt, sofern dies im WPS (Schweißanweisung) verlangt wird.
- Die Vorwärmtemperatur ist über eine Mindestlänge von 50–75 mm beidseitig der Schweißnaht sicherzustellen.
- Es ist sicherzustellen, dass die gemessene Vorwärmtemperatur die tatsächliche „Durchwandtemperatur“ ist und nicht nur die Oberflächentemperatur.
7. Schweißen
- Für die Schweißung ist eine Reinigung in einem Bereich von 15–25 mm beidseitig der Fase auf Innen- und Außenseite erforderlich.
- Stumpfschweißverbindungen in Rohrleitungssystemen sind überwiegend als Einfach-V ausgeführt und werden von außen geschweißt. Bei größeren Rohrdurchmessern wird aufgrund der Zugänglichkeit oft beidseitig mit Doppel-V vorbereitet und geschweißt.
- Wenn ein dickerer Teil an ein dünneres Rohr geschweißt werden soll, wird der dickere Teil bearbeitet oder abgeschliffen, um an die Rohrwandstärke angepasst zu werden. Die Überdicke wird innen oder außen abgeschrägt.
- Bei Kehlnähten gilt eine maximale Differenz von 2 mm zwischen den Schenkelmaßen als zulässig, wobei der kleinere Schenkel mindestens das vorgeschriebene Maß haben muss.
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